Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Schöffengrund ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) und der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website der Freiwilligen Feuerwehr Schöffengrund mit allen öffentlich zugänglichen Seiten. Sie gilt nicht für den Anmeldebereich der Redaktion und nicht für verlinkte Websites anderer Anbieter.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 HessBGG erlassen wurde. Maßgeblich sind die Anforderungen der europäischen Norm EN 301 549, die für Websites auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Stufe AA beruhen.
Diese Website ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Gründe sind im Abschnitt „Nicht barrierefreie Inhalte“ aufgeführt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 04.10.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung. Grundlage ist eine technische Prüfung vom 06.07.2026 mit folgenden Methoden:
- automatisierte Prüfung aller öffentlichen Seiten mit dem Prüfwerkzeug axe-core (Version 4.10.3) nach WCAG 2.0 und 2.1, Stufen A und AA, sowie nach allgemeinen Best Practices – jeweils in heller und dunkler Darstellung; dabei wurden keine Verstöße festgestellt,
- rechnerische Prüfung der Farbkontraste von Text, Grafiken und Bedienelementen in heller und dunkler Darstellung,
- Prüfung der Seitenstruktur (Überschriften, Seitenbereiche, Alternativtexte) und der zugänglichen Namen von Bedienelementen.
Eine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle (z. B. BITV-Test) und eine Prüfung unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen haben bisher nicht stattgefunden. Automatisierte Tests können nur einen Teil der Anforderungen abdecken.
Umgesetzte Maßnahmen
- Link „Zum Inhalt springen“ als erstes Bedienelement jeder Seite
- vollständige Bedienbarkeit mit der Tastatur und deutlich sichtbare Fokusanzeige
- klare Überschriftenstruktur mit genau einer Hauptüberschrift je Seite sowie ausgezeichnete Seitenbereiche (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich)
- Alternativtexte für Bilder; Bilder ohne Alternativtext werden technisch nicht angezeigt
- ausreichende Farbkontraste in heller und dunkler Darstellung
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ bei Animationen
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht oder möglicherweise nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente zum Herunterladen, insbesondere Mitgliedsanträge, sind möglicherweise nicht barrierefrei gestaltet. Auf Anfrage stellen wir Ihnen die Inhalte in einer zugänglichen Form zur Verfügung.
- Erläuterungen zu den Inhalten der Website in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache werden derzeit nicht angeboten.
- Da bisher keine Prüfung durch eine Prüfstelle und keine Prüfung mit Menschen mit Behinderungen erfolgt ist, können Barrieren bestehen, die durch automatisierte Tests nicht erkannt werden.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer zugänglichen Form? Dann melden Sie sich bitte bei uns:
- über das Kontaktformular dieser Website
- per E-Mail an info@feuerwehr-schoeffengrund.de
- oder bei der Gemeindeverwaltung Schöffengrund, Neukirchener Straße 5, 35641 Schöffengrund, Telefon +49 6445 92440, E-Mail info@schoeffengrund.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie uns eine Barriere gemeldet haben und Ihre Meldung innerhalb von sechs Wochen nicht oder nicht zufriedenstellend beantwortet wurde, können Sie nach § 6 BITV HE 2019 ein Durchsetzungsverfahren bei der Durchsetzungsstelle des Landes Hessen beantragen. Die Durchsetzungsstelle holt eine Stellungnahme der betreffenden Stelle ein und regt Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel an.
Zuständige Durchsetzungsstelle
Landesbeauftragte für barrierefreie IT – Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
- Sitz: Regierungspräsidium Gießen, Landgraf-Philipp-Platz 1–7, 35390 Gießen
- Telefon: +49 641 303-2901
- E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Antragsformular: Durchsetzungsverfahren online beantragen (lbit.hessen.de)