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Bürgerinfo · Brandschutz

Rauchmelder retten Leben

Feuer macht keinen Lärm – Rauch schon nicht. Im Schlaf bemerkt niemand den Brand. Ein Rauchmelder ist die Warnung, die rechtzeitig weckt.

Warum

Die meisten Brandopfer sterben im Schlaf – am Rauch

Nicht die Flammen sind die größte Gefahr, sondern der Brandrauch. Er breitet sich lautlos aus und ist schon nach wenigen Atemzügen tödlich.

2 von 3
Brandopfern
werden im Schlaf überrascht
120 Sek.
bleiben im Schnitt
um sich in Sicherheit zu bringen
Rauch
ist die Hauptgefahr
nicht die Flammen
Im Schlaf ist der Geruchssinn ausgeschaltet. Man riecht den Rauch nicht und wacht nicht von allein auf. Nur ein Rauchmelder schlägt laut genug an, um rechtzeitig zu wecken.

Wo

Diese Räume brauchen einen Rauchmelder

Pflicht sind alle Schlafräume, Kinderzimmer und die Flure, die als Rettungsweg aus den Wohnräumen dienen.

Grundriss mit Rauchmelder-PositionenRauchmelder gehören an die Decke von Schlafzimmer, Kinderzimmer und dem Flur, der als Rettungsweg dient. In Küche und Bad sind Spezialmelder sinnvoll.SchlafzimmerKinderzimmerWohnzimmerKücheBadFlur · RettungswegKüche/Bad:Spezial- stattStandardmelder
Rauchmelder (Pflicht)Anbringung an der Decke, möglichst in Raummitte, ≥ 50 cm Abstand zu Wänden.

Rauchmelder gehören an die Decke – dorthin steigt der Rauch zuerst. Am besten in die Raummitte, mit mindestens 50 cm Abstand zu Wänden und Möbeln.

In Küche und Bad lösen Wasserdampf und Kochdunst häufig Fehlalarme aus. Dort helfen spezielle Melder (z. B. Hitzemelder) statt eines normalen Rauchmelders.

Mehr Schutz mit wenig Aufwand

Wer zusätzlich Wohnzimmer und weitere Aufenthaltsräume ausstattet, erhöht den Schutz spürbar – Pflicht ist das nicht, sinnvoll schon.

Rechtslage

Rauchmelder sind in Hessen Pflicht

Verankert in § 13 und § 14 der Hessischen Bauordnung – für Neubau, Umbau und längst auch für den Bestand.

seit 2005
Pflicht bei Neu- & Umbau
§ 14 HBO, ab 24.06.2005
31.12.2014
Frist für Bestandsbauten
Nachrüstung abgeschlossen
3 Räume
mindestens
Schlafraum · Kinderzimmer · Flur

Wer ist zuständig?

Für den Einbau sorgt die Eigentümerin oder der Eigentümer, bei vermieteten Wohnungen die Vermieterseite. Für die Betriebsbereitschaft – also den regelmäßigen Test – sind die Bewohnerinnen und Bewohner verantwortlich; bei Mietwohnungen übernimmt die Wartung häufig die Vermieterseite.

Pflege

Ein Rauchmelder ist nur so gut wie seine Wartung

  1. Jeden Monat testen

    Prüftaste drücken – ertönt der Alarm, funktioniert der Melder.
  2. Frei halten

    Nie überstreichen, bekleben oder abdecken. Staub gelegentlich vorsichtig absaugen.
  3. Batterie im Blick behalten

    Meldet ein kurzer Piepton eine schwache Batterie, umgehend wechseln – oder direkt Geräte mit fest verbauter 10-Jahres-Batterie nutzen.
  4. Nach 10 Jahren austauschen

    So lange hält ein Rauchmelder zuverlässig; danach das ganze Gerät ersetzen.

Auf das „Q“ achten

Beim Kauf lohnt das Qualitätszeichen „Q“: Es steht für geprüfte, langlebige Melder mit fest eingebauter Langzeitbatterie.